Allgemeine Garantiebedingungen

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Anhang Nr. 3 zu den Bestimmungen des VOLANT Online-Shops

ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

§1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die Allgemeinen Garantiebedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil jedes zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrags über die vom Garantiegeber hergestellten Produkte, sofern die Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrags nichts anderes vorsehen. 2. Wenn in den AGB die folgenden Wörter oder Ausdrücke verwendet werden, sind sie in der unten
angegebenen Bedeutung zu verstehen : REGON-Nummer: 140 758 518, eingetragen im Landesgerichtsregister, mit einem Stammkapital von 100.000,00 PLN. b) Produkt – Geräte und Waren, die der Garantiegeber im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit herstellt und zum Verkauf anbietet.



b) Verkäufer – unter dem Verkäufer im Sinne dieser AGB versteht man den Garanten oder VOLANT GRABOWSCY SPÓŁKA KOMANDYTOWO-AKCYJNA mit Sitz in 08-110 Siedlce, Żelków Kolonia, Stalowa 16, NIP PL 8212467043, REGON-Nummer: 140 758 518, eingegangen im Landesgerichtsregister mit einem Stammkapital von 100.000,00 PLN
c) Käufer – ein Unternehmen, das Produkte vom Verkäufer kauft.
d) Verbraucher – ein Käufer, der eine natürliche Person ist, der mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abschließt, dessen Gegenstand nicht in direktem Zusammenhang mit seiner
geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit steht.
e) Unternehmer – ein Käufer, der eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ist, die keine juristische Person ist, der durch ein gesondertes Gesetz Rechtsfähigkeit verliehen wird, die im eigenen Namen eine Geschäftstätigkeit ausübt und ein damit verbundenes Rechtsgeschäft durchführt diese Aktivität mit dem Verkäufer.
3. Gemäß diesen AGB gewährt der Garantiegeber dem Käufer für alle Produkte eine Garantie in dem in § 3 näher beschriebenen Umfang, sofern diese bestimmungsgemäß verwendet werden und die in den Anweisungen und Empfehlungen des Herstellers angegebenen Betriebsbedingungen eingehalten werden Alle Reparaturen und Dienstleistungen werden vom Garantiegeber durchgeführt, wobei Verbrauchsmaterialien des Herstellers verwendet und ausgetauscht werden und die Empfehlungen des Herstellers eingehalten werden.
4. Die gewährte Garantie gilt im Gebiet der Europäischen Union.
5. Im Rahmen der Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber, Produktmängel kostenlos zu beseitigen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den Ersatz des Vertragsgegenstandes durch einen neuen.
6. Direkte Gewährleistungsansprüche gegen den Garantiegeber können nur Käufer geltend machen, die das Produkt vom Garantiegeber erworben haben. In anderen Fällen sollte der Garantieanspruch am Ort des Kaufs des Produkts eingereicht werden.
7. Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, das Garantieverfahren auszusetzen, wenn der Käufer gegenüber dem Verkäufer mit Zahlungen für andere Produkte im Rückstand ist.
8. Im Falle einer Reparatur des Produkts verlängert sich die Garantiezeit um den Zeitraum des Produktausfalls, beginnend mit dem Datum der wirksamen Benachrichtigung des Garantiegebers über die Feststellung des Mangels, gemäß den in Abschnitt 3 festgelegten Anforderungen 7 und 8, bis zum Datum der Lieferung des reparierten Produkts an den Käufer.
9. Die Garantie erstreckt sich auf das vom Verkäufer gekaufte Produkt, vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung des Produkts durch den Käufer. Im Falle einer Verzögerung der fälligen Zahlung für das Produkt verfällt das Recht zur Inanspruchnahme der Garantie.
10. Die gewährte Garantie schließt die Rechte des Käufers, der Verbraucher ist, aus den Bestimmungen über die Garantie für Mängel des verkauften Artikels nicht aus, schränkt sie nicht ein oder setzt sie nicht aus.
11. In allen Angelegenheiten, die nicht durch diese AGB geregelt sind, gelten die Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts, insbesondere die Bestimmungen des Abschnitts III, Titel XI, Buch Drei. Pflichten – des Bürgerlichen Gesetzbuches.

§2 GRUNDLEGENDE GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG

1. Der Garantiegeber gewährt dem Käufer eine Garantie für einen Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab dem auf dem Kaufbeleg des Produkts angegebenen Datum des Verkaufs des Produkts an den Käufer.
2. Der Garantiegeber gewährt dem Käufer eine Garantie für den in Abschnitt 1 genannten Zeitraum auf der Grundlage einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, einer Quittung über den Verkauf des Produkts oder eines anderen Kaufbelegs für das Produkt. Liegt kein Kaufbeleg vor und ist der Käufer nicht in der Lage, das Verkaufsdatum nachzuweisen, hat der Garantiegeber das Recht, die Annahme von Garantieansprüchen abzulehnen. Auf Wunsch des Käufers stellt der Garantiegeber dem Käufer eine Garantiekarte aus.

§3 GARANTIEUMFANG UND GARANTIEVERFAHREN

1. Der Garantiegeber gewährt dem Kunden eine mechanische Garantie für alle vom Verkäufer verkauften Produkte. Im oben genannten Umfang gewährleistet der Garantiegeber einen effizienten Betrieb des Gerätes.
2. Der Garantiegeber haftet gegenüber dem Käufer nur für Sachmängel, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die in der Natur des verkauften Produkts liegen.
3. Alle mechanischen Schäden, die während der Verwendung des Produkts entstehen, sind vom Garantieschutz ausgeschlossen.
4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Lackbeschichtungen, Drähte und Verbrauchsmaterialien, die während der Verwendung der Produkte einem Verschleiß unterliegen, wie z. B. Dichtungen, Lager, Bremssättel, Buchsen, Gummi in Sandstrahlgeräten usw. 5. Alle Rechte des Käufers aus Die Garantie ist ausgeschlossen in folgenden Fällen:
a
) Verwendung des Produkts in einer Weise, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
b) Nichteinhaltung der im Produkthandbuch beschriebenen Hinweise durch den Käufer.
c) Durchführung von Reparaturen, Dienstleistungen oder Verbesserungen am Produkt durch andere Unternehmen als den Garantiegeber.
d) Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Wartungsinspektionen, sofern erforderlich.
e) Unsachgemäße Installation, Wartung, Lagerung oder Transport des Produkts.
f) Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Empfehlungen des Herstellers entsprechen.
g) Die Verwendung von Ersatz- oder Verbrauchsteilen im Produkt, bei denen es sich nicht um Originalteile oder vom Hersteller empfohlene Teile handelt. h
) Fehlfunktion anderer Installationen oder Geräte, die den Betrieb des Produkts beeinträchtigen.
6. Werden während der Garantiezeit Mängel am Produkt festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, den Mangel spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels oder ab dem Tag, an dem die Entdeckung des Mangels möglich wurde, dem Garantiegeber mitzuteilen. Die Meldung des Auftretens eines Mangels sollte schriftlich oder an die E-Mail-Adresse des Garantiegebers – info@volant.pl – erfolgen. Das Auftreten eines Mangels kann auch über die entsprechende Registerkarte auf der Website volant.pl gemeldet werden. Dem Käufer ist es nicht gestattet, das Produkt zu verwenden, nachdem er einen Mangel festgestellt hat. Im Falle einer weiteren Verwendung des Produkts nach Feststellung eines Mangels hat der Garantiegeber das Recht, die Anerkennung der Garantieansprüche des Käufers zu verweigern.
7. Die Mängelrüge sollte Folgendes enthalten: Name des Produkts, Katalognummer, Kaufdatum, Garantiekartennummer (falls ausgestellt), eine detaillierte Beschreibung des Mangels mit zusätzlichen Informationen zum Auftreten von Mängeln am Produkt und Fotos davon das defekte Produkt. Zusammen mit der Benachrichtigung sollte der Käufer einen Kaufnachweis für das Produkt vorlegen. Die Unterlassung einer vollständigen Meldung über das Auftreten eines Mangels verhindert die Einleitung des Gewährleistungsverfahrens und hat keinen Einfluss auf die Verlängerung der Gewährleistungsfrist gemäß § 1 Abs. 1 8. Sollte die Mängelrüge Mängel aufweisen, wird der Garantiegeber den Käufer auffordern, diese innerhalb einer Frist von längstens 14 Tagen zu ergänzen. Die nicht fristgerechte Beseitigung der Mängel hat die Ablehnung der Gewährleistungsansprüche zur Folge.
8. Wenn der Käufer das Auftreten eines Mangels meldet, muss er dem Garantiegeber spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Mitteilung eine schriftliche Mitteilung über das fehlerhafte Produkt oder eine Bestätigung über dessen Versand zukommen lassen. Die Verantwortung für zufälligen Verlust, Zerstörung oder weitere Beschädigung des Produkts geht mit der Lieferung des reklamierten Produkts an den Garantiegeber auf den Garantiegeber über.
9. Eine versäumte rechtzeitige Mitteilung über die Entdeckung eines Mangels oder die Nichtlieferung eines mangelhaften Produkts führt zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen.
10. Wenn die Reklamation angenommen wird, verpflichtet sich der Garantiegeber im Rahmen der gewährten Garantie, die festgestellten Mängel vorbehaltlich Absatz 11 innerhalb von 3 Wochen ab dem Datum der Lieferung des mangelhaften Produkts zusammen mit einer schriftlichen Mitteilung über den Mangel kostenlos zu beseitigen . Der Garantiegeber verpflichtet sich außerdem, das reparierte Produkt auf eigene Kosten an den Käufer zu liefern und dem Käufer die Kosten für die Lieferung des reklamierten Produkts im Rahmen der tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten, die in der Handelspraxis für eine bestimmte Art von Produkt gelten Transport. Im Falle von Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Kosten für die Lieferung des Produkts an den Garantiegeber wird davon ausgegangen, dass diese in diesem Fall den Kosten für die Lieferung des reklamierten Produkts an den Käufer entsprechen.
11. Wenn der Garantiegeber feststellt, dass der Mangel des Produkts es unmöglich macht, es innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist zu reparieren. 10 verpflichtet er sich, den Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Lieferung des mangelhaften Produkts an den Garantiegeber, über diese Tatsache zu informieren und gleichzeitig das Datum anzugeben, an dem die Mängel behoben werden, jedoch nicht länger als 6 Wochen.
12. Wenn der Garantiegeber die in Abschnitt 5 beschriebenen Umstände feststellt oder feststellt, dass der Mangel des Produkts auf den in Abschnitt 3 genannten mechanischen Schaden zurückzuführen ist, besteht ein Grund, die Produktreklamation nicht anzunehmen.
13. Wenn der Garantiegeber feststellt, dass es Gründe gibt, die Annahme der Reklamation abzulehnen, verpflichtet er sich, den Käufer innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung des Produkts über diesen Umstand zu informieren und ihm eine schriftliche Mitteilung über den Mangel in der Art und Weise beizufügen, in der er mitgeteilt wurde entsprechend Absatz 6 vorgelegt.
14. Wenn die Reklamation nicht akzeptiert wird, wird das reklamierte Produkt auf schriftliche Anfrage des Kunden an den Kunden zurückgesandt, sofern alle Versandkosten im Voraus übernommen wurden. Für den Fall, dass der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Information über die Ablehnung der Reklamation keinen Antrag auf Rücksendung des Produkts an ihn stellt, die Versandkosten nicht übernimmt oder das Produkt nicht abholt, ist der Käufer verpflichtet, dies zu tun werden die Kosten für die Lagerung des Produkts in Höhe von 100 PLN pro Tag für jeden angefangenen Tag in Rechnung gestellt, an dem das Produkt beim Garantiegeber verbleibt.

§4 ERWEITERTE GARANTIEVEREINBARUNG

1. Der Käufer kann die Garantie zu diesem Zweck innerhalb von 14 Tagen ab dem auf der Rechnung oder Rechnung angegebenen Kaufdatum eines bestimmten Produkts verlängern. Der Käufer muss: 

a) auf die Bankkontonummer des Garantiegebers:
1. Nr konta dla płatności PLN: 59 9194 0007 0025 5888 3000 0010, BIC (Swift) POLUPLPR
2. Nr konta dla płatności EUR: 08 1140 1094 0000 2472 7000 1002, BIC (Swift) BREXPLPWXXX 

Gebühren in Höhe von: 

– 100 PLN, wenn das Produkt nur in Polen verwendet wird,

– 100 EUR, wenn das Produkt im Hoheitsgebiet anderer Länder der Europäischen Union verwendet wird,


2. Registrieren Sie Ihr Produkt auf der Website volant.pl.
3. Wenn die in Abschnitt 1 genannten Aktivitäten nicht innerhalb der dort angegebenen Frist durchgeführt werden, ist eine spätere Verlängerung der Garantie nicht möglich.
4. Im Rahmen der erweiterten Garantievereinbarung erhält der Käufer:
a) Eine zusätzliche einjährige Garantie in dem in § 3 der AGB genannten Umfang.
b) Anspruch auf kostenlosen Austausch aller Aufkleber einmal pro Jahr der Laufzeit des erweiterten Garantievertrags.
c) Im Falle einer Garantiereparatur das Recht, für die Dauer der Reparatur ein anderes, ebenso nützliches Produkt wie das fehlgeschlagene zu erhalten, das innerhalb von 72 Stunden nach Lieferung des
defekten Produkts an den Garantiegeber geliefert wird.
d) Das Recht auf einen Rabatt von 5 % auf Folgekäufe im Online-Shop des Herstellers unter volant.pl

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